
Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute den Weg freigemacht, um den von steigenden Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung betroffenen Hebammen zu helfen. Das berichtet die Bundestagsabgeordnete Bettina Müller, in der SPD-Fraktion Berichterstatterin für die Hebammenproblematik, aus Berlin. Die Regierungskoalitionen haben dazu am Mittwoch in den Ausschussberatungen zum Gesundheitsreformgesetz zusätzliche gesetzliche Regelungen zur Unterstützung der freiberuflichen Hebammen vereinbart.
„Schon bisher haben die Krankenkassen einen Ausgleich für die stark gestiegenen Versicherungsprämien gezahlt“, erklärt Bettina Müller. Bei Hebammen, die nur eine geringe Anzahl an Geburten begleiten, reichten die Ausgleichzahlungen aber oft nicht aus, um den Prämienanstieg vollständig zu kompensieren. Vor allem in geburtenschwachen Regionen oder großflächigen ländlichen Räumen war dadurch die Tätigkeit der freiberuflichen Hebammen und die Wahlmöglichkeiten der Eltern für Geburten Zuhause oder in Geburtshäusern gefährdet. „Wir führen deshalb jetzt einen sogenannten Sicherstellungszuschlag ein, den Hebammen mit wenigen Geburten beantragen können“, erläutert die Gesundheitspolitikerin. Neben dem Ausgleich der steigenden Haftpflichtprämien über die Hebammenvergütung sorge der zusätzliche Sicherstellungszuschlag dafür, dass Hebammen dauerhaft entlasten werden und auch in Zukunft eine flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe einschließlich der freien Wahl des Geburtsortes gewährleistet sei.
Genaue Höhe und Modalitäten des Zuschlags haben die Krankenkassen und die Hebammenverbände im Rahmen der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens bis zum Juli nächsten Jahres auszuhandeln. Bis dahin erhalten die Hebammen für einen Übergangszeitraum Zuschläge auf bestimmte Abrechnungspositionen ihrer Vergütung. Die Regelungen sollen schon am Donnerstag vom Bundestag abschließend beschlossen werden.
Bettina Müller: „Die generelle Problematik, dass sich die Versicherungsunternehmen aus dem Markt zurückziehen, wird damit nicht gelöst. Bis Ende 2016, wenn der zuletzt ausgehandelte Haftpflichttarif ausläuft, muss eine Anschlusslösung gefunden werden“. In der Diskussion seien verschiedene Überlegungen wie eine staatliche Versicherung für alle Gesundheitsberufe oder eine vollständige oder teilweise Übernahme der Schadenssummen durch die Krankenkassen. „Bei allen Varianten gibt es aber zahlreiche rechtliche Bedenken, die man nicht im Schnellverfahren ausräumen kann“, so Bettina Müller weiter. Hier müsse bis 2016 mit Ruhe und Sorgfalt nach einem gangbaren Weg gesucht werden, damit auch danach die Geburtshilfe flächendeckend sichergestellt ist.