Hebammen erhalten mehr Geld

Freiberufliche Hebammen erhalten erneut einen vollen Ausgleich für die gestiegenen Prämien ihrer Berufshaftpflicht. Das teilt jetzt die SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Müller mit. Im August haben sich die gesetzlichen Krankenkassen und die Hebammenverbände auf eine Regelung verständigt, die rückwirkend zum 1. Juli in Kraft tritt. Im Mai waren die Verhandlungen zunächst noch gescheitert.

Bettina Müller begrüßt die Einigung. „Damit ist für das laufende Jahr der Druck aus dem Kessel“, erklärt die Gesundheitspolitikerin, die in Berlin mit den Protesten der Hebammen wegen der steigenden Haftpflichtprämien befasst war. Der Bundestag hatte als Reaktion auf die Proteste noch vor der Sommerpause einen Sicherstellungszuschlag beschlossen, der ab 2015 kommen soll. Zuvor waren die Krankenkassen aufgefordert, erneut die Prämiensteigerung aufzufangen und dabei vor allem auch für Hebammen mit wenigen Geburten eine tragfähige Lösung anbieten. „Das ist jetzt gelungen“, stellt Bettina Müller fest. „Eine gute Lösung vor allem für den ländlichen Raum.“

Die um 749 Euro von 4.242 auf 5.091 Euro gestiegene Jahresprämie werde nun durch eine gestaffelte Haftpflichtzulage vollständig ausgeglichen. Die Zulage kann von den Hebammen zusätzlich zur normalen Vergütung abgerechnet werden. Freiberufliche Hebammen bekommen für eine Hausgeburt jetzt eine Zulage von 132 Euro, so Müller. Das seien bei sechs Geburten im Jahr mit in Summe 780 Euro bereits 30 Euro mehr als die eigentliche Prämiensteigerung.
Aber auch Hebammen mit weniger als sechs Geburten erhalten einen vollen Ausgleich, da sie sich nur anteilig versichern müssen. So seien zum Beispiel bei nur drei Geburten im Jahr im ungünstigsten Fall drei mal zwei Monate Versicherungszeit erforderlich. Die Hebamme zahle dann nur die halbe Jahresprämie, die sich um 326 Euro verteuere. Drei Zuschläge á 130 Euro gleichen mit 390 Euro diese Steigerung auch hier aus. Selbst bei Hebammen mit nur einer Geburt im Jahr gleicht die Zulage die Verteuerung vollständig aus, weil sich die Prämie für zwei versicherte Monate nur um 124 Euro verteuert.

Für Hebammen in Geburtshäusern und freiberufliche Hebammen in Kliniken liegen die Zulagen niedriger, weil hier auch die Jahresprämien geringer sind, erklärt die Abgeordnete weiter.

Bettina Müller: „Krankenkassen und die Hebammenverbände müssen nun für die Zeit nach dem 30. Juni 2015 eine Anschlussregelung und den gesetzlich geforderten Sicherstellungszuschlag vereinbaren“. Die jetzt gefundene Regelung könnte dafür ein tragfähiges Modell sein. Unabhängig davon müsse aber an einer grundsätzlichen Lösung des Problems gearbeitet werden, weil stetig steigende Haftpflichtprämien der Versicherer nicht auf Dauer allein von den Beitragszahlern ersetzt werden könnten, betont Müller.