Frau Müller, am Donnerstag debattiert der Deutsche Bundestag vier Stunden über das Thema Sterbehilfe. Worum geht es dabei?
In dieser Wahlperiode soll erneut versucht werden, eine gesetzliche Regelung für den sogenannten assistierten Suizids zu verabschieden. Das war in der letzten Wahlperiode gescheitert. Im Kern geht es dabei um die Frage, wie gehen wir mit Vereinen um, die gewerbsmäßig Sterbehilfe anbieten? Wie gehe ich mit dem sogenannten Sterbetourismus ins benachbarte Ausland mit teils liberaleren Regelungen um? Und: was müssen die Ärzte an ihrem Standesrecht ändern? Zu All dem müssen wir uns noch überlegen, ob dazu unbedingt eine Verschärfung des Strafrechts notwendig ist oder nicht.
Das klingt nach einer schwierigen Aufgabe.
Ja, wir haben hier ethisch und moralisch eine Gratwanderung vor uns. Das zeigt sich auch den vielen unterschiedlichen Positionen, die bislang zur Debatte stehen. Es wird am Ende fraktionsübergreifend mehrere Gruppenanträge zur Abstimmung stehen. Wir sind jetzt aber erst ist einem Findungsprozess, bei dem sich alle Abgeordneten über ihre grundsätzliche persönliche Haltung klar werden müssen. Ich erwarte eine hochemotionale Diskussion. Erst danach kann es um gesetzliche Details gegen, was auch noch kompliziert genug wird.
Welche Grundpositionen zeichnen sich denn zwischen den Parteien ab?
Es gibt die Haltung, jede Form der Hilfe zur Selbsttötung zu verbieten und das strickt strafrechtlich zu regeln. Dann gibt es differenzierte Positionen, die den Sterbewunsch von unheilbar Kranken respektieren und auch die Hilfe dazu ermöglichen wollen, aber geregelt wissen wollen, wer das straffrei tun darf und wer nicht. Hier geht um die Angehörigen, die Ärzte und um Sterbehilfevereine. Schließlich gibt es noch die Haltung, dass die derzeit geltenden Regelungen zur Sterbehilfe eigentlich ausreichen.
Haben Sie sich persönlich schon für eine Richtung entscheiden, Frau Müller?
Auch ich bin immer noch auf der Suche nach dem richtigen Weg. Mir ist es vor allem wichtig, das Strafrecht so weit wie möglich außen vor zu lassen. Einem Todkranken zu helfen, sich in aussichtsloser Lage von seinem Leid zu befreien, gehört zu den schwierigsten Entscheidungen überhaupt. Diese Menschen brauchen Rat und Unterstützung, keine Strafandrohung. Andererseits haben wir aber auch eine Pflicht, die Todkranken vor voreiligen, nicht umkehrbaren Entscheidungen zu schützen. Auch das Erkennen von Todeswünschen bei Depressionen ist wichtig. Ich sehe auch das Problem, dass der Gesetzgeber entscheidende Dinge selber gar nicht regeln kann. Etwa die Frage der ärztlichen Hilfe beim Suizid ist Sache des Standesrechts und der Ärzte selbst. Hier kann man nur hoffen, dass die gesellschaftliche Debatte hilft, das in Teilen zu rigide Standesrecht wieder offener zu gestalten.
Wie wird das weitere Verfahren sein?
Nach der ersten Debatte am Donnerstag, werden Gruppenanträge erarbeitet, die dann in aller Ruhe und mit der nötigen Sorgfalt beraten werden. Der Gesundheitsausschuss und der Rechtsausschuss werden sich die Federführung teilen. Wir planen, im Frühjahr große Expertenanhörungen durchzufuhren und weiter an den Anträgen zu feilen, die dann im zweiten Halbjahr 2015 zur Abstimmung kommen. Ich selber bin in beiden Ausschüssen vertreten und ich werde das Thema auch intensiv hier im Wahlkreis diskutieren. Im Frühjahr werde ich dazu eine große Veranstaltung organisieren, bei der auch das Thema Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung im Mittelpunkt stehen wird.
Welche Rolle spielt die Hospiz- und Palliativversorgung in der Frage?
Die Versorgung todkranker Menschen ist in den letzten Jahren weiterentwickelt worden, reicht aber nicht aus. Hier brauchen wir im Hinblick auf die demographische Entwicklung Verbesserungen. Aber auch im ländlichen Raum gibt es weiterhin Probleme. Und wir brauchen den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung völlig unabhängig davon, wie die Strebehilfe letztlich gesetzlich geregelt wird. Das Ziel muss sein: Wer eine unheilbare Krankheit hat, der muss einen klaren Anspruch auf einen Platz mit optimaler Versorgung haben, wenn es zu Ende geht.