Das ein Familienmitglied gepflegt werden muss, trifft einen meist wie der Blitz. Berufstätige Angehörige stehen unerwartet vor einem zusätzlichen Problem: wer zahlt den Verdienstausfall? In Deutschland werden aktuell 1,23 Millionen Menschen ausschließlich durch Angehörige versorgt. Aus meiner Sicht haben wir deshalb am gestrigen Donnerstag im Bundestag mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf einen wichtigen Schritt getan.
Das neue Gesetz fängt den drohenden Verdienstausfall in den ersten Tagen zu einem Großteil auf. Bis zu 10 Tagen erhalten berufstätige Angehörige im Akutfall eine Lohnersatzleistung aus der Pflegekasse. Das sind 10 wichtige Tage, an denen die Menschen sich um ihre Angehörigen kümmern können, ohne zusätzlich finanziell belastet zu werden.
Außerdem konnten wir auf den letzten Metern unserem Koalitionspartner CDU noch einige wichtige Zugeständnisse abringen: Den Rechtsanspruch auf eine Freistellung für pflegende Arbeitnehmer haben wir mit Verbesserungen beim Kündigungsschutz vor und während der Familienpflegezeit untermauert. Zudem haben wir einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen bei der Pflegezeit von bis zu sechs Monaten geschaffen. Die Betreuung von pflegebedürftigen Kindern wird zukünftig ebenfalls besser zu organisieren sein. Und auch den Begriff des nahen Angehörigen haben wir der Zeit angepasst, indem Stiefeltern, lebenspartnerschaftliche Gemeinschaften, Schwägerinnen und Schwäger aufgenommen haben. Für die Begleitung schwerstkranker Angehöriger in der letzten Lebensphase besteht künftig ein Anspruch auf berufliche Freistellung bis zu drei Monate.
Angehörige zu pflegen ist eine große Aufgabe. Millionenfach hat sich die Familie in dieser Situation bewährt. Diese Stärke brauchen wir angesichts der steigenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen mehr denn je. Dieses Gesetz gibt Familien Zeit für Pflege und unserer Gesellschaft Kraft für die Bewältigung des demografischen Wandels.
Die Standpunkte sind eine unregelmäßige Kolumne im Gelnhäuser Tageblatt