
Am 5. Mai riefen wieder zahlreiche Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auf. Nur wenn Menschen mit Behinderungen zu allen Bereichen der Gesellschaft Zugang haben, können sie daran teilhaben und selbstbestimmt leben. Dies betrifft nicht zuletzt auch das Wohnen in den eigenen vier Wänden, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Müller am Rande der Sitzungswoche in Berlin.
Unter dem Motto Aufzug statt Auszug fordern die Aktivistinnen und Aktivisten in diesem Jahr mehr barrierefreien Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum steigt besonders im ländlichen Raum und angesichts des demografischen Wandels stetig. Als Abgeordnete, die mit dem Main-Kinzig-Kreis, dem Wetteraukreis und Schotten ländlichen Raum pur vertritt freue ich mich, dass wir den Abbau von Barrieren seit dem letzten Jahr wieder bezuschussen, berichtet Bettina Müller. Mit dem Programm Altersgerecht Umbauen stellt der Bund hierfür in den kommenden drei Jahren mehr als 100 Millionen Euro bereit. Auch die 3,5 Milliarden Euro im Rahmen des Sondervermögens zur kommunalen Entlastung können für den Abbau von Barrieren genutzt werden. Insgesamt stehen in unterschiedlichen Programme knapp fünf Milliarden Euro Bundesgelder bereit, die in Barrierefreiheit investiert werden können.
Neben der Barrierefreiheit sind für viele Menschen mit und Behinderungen auch angemessene Nachteilsausgleiche und Assistenzleistungen zentral, um selbstbestimmt leben zu können. Die SPD-Bundestagsfraktion packt darum in dieser Legislaturperiode die Reform der Eingliederungshilfe an. Im nächsten Jahr werden wir ein Bundesteilhabegesetz verabschieden, das zahlreiche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen enthalten wird. Hierfür setzen wir uns mit aller Kraft ein und begleiten den derzeit laufenden Prozess entsprechend, erklärt Bettina Müller. Ziel ist es, die Eingliederungshilfe endlich aus dem Fürsorgesystem herauszunehmen, die Personenzentrierung sowie das Wunsch- und Wahlrecht zu stärken und die Bedarfe zukünftig in einem bundeseinheitlichen Verfahren zu ermitteln. Wesentliche Verbesserungen sind darüber hinaus hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensanrechnung sowie der persönlichen Assistenz geplant. Das Bundesteilhabegesetz soll im Jahre 2016 verabschiedet werden und im Jahr 2017 in Kraft treten.