Bettina Müller informiert sich über Hospiz- und Palliativversorgung in Hessen

Personen auf dem Foto v.r.n.l.: Nicole Schneider-Kehne, Bettina Müller, Dr. Elisabeth Lohmann

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Müller hat sich mit der hessischen Palliativärztin Dr. Elisabeth Lohmann und der Koordinatorin des SAPV-Teams Hochtaunus, Nicole Schneider-Kehne in Gelnhausen getroffen, um über die Palliativversorgung in Hessen und das neue Hospiz- und Palliativgesetz zu sprechen. Müller ist im Bundestag Fachberichterstatterin ihrer Fraktion für das Gesetz.
In Hessen sei laut Dr. Lohmann die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) bereits landesweit flächendeckend umgesetzt. Das gelte aber längst nicht für alle Bundesländer. Für die unterversorgten Bereiche will der Gesetzgeber es daher auch den Hausärzten ermöglichen, eigene Verträge über SAPV-Leistungen mit den Krankenkassen abzuschließen. Bettina Müller sieht darin einen vom mehreren Bausteinen, um die flächendeckende ambulante Palliativversorgung auch im ländlichen Bereich weiter voran zu bringen. Kritikern an der Einbindung von Hausärzten sei man im Gesetzgebungsverfahren durch Maßnahmen für Qualitätssicherung wie eine Ausbildung in Palliativ Care entgegen gekommen. Diese Qualifizierung halten auch Dr. Lohmann und Schneider-Kehne für zwingend erforderlich. Es dürfe keine Qualitätsunterschiede in der Versorgung geben.

In Hessen, so Dr. Lohmann, bestünden die Teams aus speziell ausgebildeten Pflegefachkräften, Ärzten und Mitarbeiter weiterer Berufsgruppen. Das Ziel der SAPV-Versorgung sei es, Patienten mit schwerer Symptomlast wie schwer zu behandelnde Schmerzen oder Luftnot umfassend versorgen zu können. Dies geschehe durch Hausbesuche und 24-Stunden-Rufbereitschaften, kontinuierliche Betreuung und Krisenintervention – auch in enger Kooperation mit den Hausärzten. Zusammen mit weiteren Kooperationspartnern wie Pflegediensten, Hospizdiensten, Seelsorge und Therapeuten werde nach Möglichkeit ein Verbleiben der Patienten zu Hause bis zum Tod ermöglicht.

Nicole Schneider-Kehne sieht zudem in der angemessenen Honorierung der AAPV (Allgemeine Ambulante Palliativversorgung) ein wichtiges Ziel. Bis zu 90 Prozent aller Schwerstkranken und Sterbenden würden schließlich auch weiterhin von den Hausärzten versorgt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen hätten sich bisher nicht ausreichend um die Vergütung dieser Leistungen gekümmert.
Abgeordnete und Palliativvertreter waren sich darin einig, dass alle Menschen in Deutschland Anspruch auf eine umfassende, ihrer Symptomatik angepasste, ambulante Palliativversorgung haben. Das neue Hospiz- und Palliativgesetzt, das am 5. November im Bundestag verabschiedet wird, werde dafür die Grundlagen schaffen, erklärte Bettina Müller. Danach komme es darauf an, dass die Umsetzung durch die Krankenlassen und ihre Vertragspartner erfolgreich verlaufe.“