Bettina Müller (SPD): Neues Pflegeberufegesetz sichert die Qualität in der Alten- und Krankenpflege

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Pflegeberufegesetzes gebilligt, mit dem die Zusammenlegung der Ausbildung der Berufe in der Kranken- und der Altenpflege geregelt wird. Die parlamentarische Beratung der Reform ist für das Frühjahr geplant.

„Der Kabinettsbeschluss zum Pflegeberufegesetz ist ein Meilenstein für die längst überfällige Neuordnung der Ausbildung in den Pflegeberufen“, erklärt dazu die SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Müller, im Gesundheitsausschuss Fachberichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion. Weil die demografische Entwicklung den Anteil hochbetagter Patienten in den Krankenhäusern und den Anteil multimorbider Pflegebedürftiger in der Altenpflege immer weiter ansteigen lasse, sei die Neuordnung unumgänglich. Müller: „In beiden Bereichen kann die hohe Qualität der Pflege nur mit Fachkräften gesichert werden, die über Kenntnisse in der medizinischen Behandlungspflege und der Altenpflege gleichermaßen verfügen.“

Die Zusammenlegung der bislang getrennten Ausbildungsgänge erfolge nach vielen Jahren der berufsfachlichen und politischen Diskussion. Die Ausbildung werde zudem endlich grundsätzlich kostenlos sein, erklärt die Abgeordnete, die selber gelernte Krankenschwester ist.

Die Reform werde von den Ausbildungsträgern und Betreibern der Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtungen überwiegend begrüßt. Mit Blick auf Kritik aus Teilen der Altenpflege betont Bettina Müller, dass die geplante Umstellung auf die neue, generalistische Pflegeausbildung „mit Sorgfalt und mit Bedacht sowie mit ausreichend langen Übergangsfristen“ erfolge. Mit der künftig auch weiterhin vorgesehenen Spezialisierung auf Kranken-, Alten- oder Kinderkrankenpflege innerhalb der gemeinsamen Ausbildung werde trotz breiterer Ausbildungsinhalte auch das notwendige Spezialwissen vermittelt. Befürchtungen, die Spezialisierung werde abgeschafft oder die Qualität verschlechtere sich, seien unbegründet. Müller: „Mit der Einführung einer grundständigen akademischen Ausbildung, gleichberechtigt neben der fachschulischen, erweitert die Koalition zudem das Ausbildungsangebot quantitativ und qualitativ.“ Das neue, erweiterte Tätigkeitsfeld und die gesetzliche Verankerung der Durchlässigkeit von der Helferausbildung bis hin zum akademischen Abschluss steigere zudem die Attraktivität der Berufe deutlich und hole vor allem die Altenpflege aus der beruflichen Sackgasse.