
Die Bundesregierung hat in dieser Woche die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen. Die geplanten Neuerungen orientieren sich an der UN-Behindertenrechtskonvention und sollen die gleichberechtigte Teilhabe der rund zehn Millionen Menschen am gesellschaftlichen Leben in Deutschland weiter voranbringen.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Müller freue sich, dass durch die Gesetzesreform endlich klargestellt werde, dass Behinderungen nicht per se einer Person anhaften, sondern oft erst durch Barrieren in der Umwelt entstehen. Das neue Behindertengleichstellungsgesetz ziele deshalb vor allem darauf ab, bauliche und kommunikative Barrieren innerhalb der Bundesverwaltung zu beseitigen.
Durch das neue Gesetz werde die Vielfalt der Kommunikationsformen gestärkt, die Menschen mit Behinderungen nutzen, erklärt die Abgeordnete Eine große Errungenschaft ist der Rechtsanspruch auf Leichte Sprache und verständliche Information, der insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten zugutekommt, betont Müller.
Barrieren im baulichen Bereich werden zukünftig nicht nur beim Neubau vermieden, sondern sollen nun auch in Bestandsbauten angegangen. Dabei soll eine neu einzurichtende Bundesfachstelle für Barrierefreiheit die Verwaltung, die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft bei Fragen zum Abbau von Barrieren beraten und unterstützen.
Die SPD-Politikerin hebt hervor: Das neue BGG erkennt die besondere Situation einer Benachteiligung aus mehreren Gründen, wie beispielsweise Behinderung und Geschlecht, an. Insbesondere Frauen mit Behinderungen, die leider oft mehrfache Diskriminierung erfahren, profitieren davon.
Die Wirksamkeit des BGG soll durch eine neue, bei der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung angesiedelten, Schlichtungsstelle erhöht werden. Sie soll es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ihre Rechte niederschwellig und zunächst außergerichtlich einzufordern.