Bettina Müller (SPD): Einbindung der Hausärzte in die Palliativversorgung ist unverzichtbar

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Müller sprach bei der AG 60 Plus über das Hospiz- und Palliativgesetz.

Die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Müller hat die AG 60 Plus in Gelnhausen besucht und den Mitgliedern von ihrer Arbeit in Berlin berichtet. Im Mittelpunkt stand dabei das im Dezember verabschiedete Hospiz- und Palliativgesetz.

Die Versorgung von Schwerkranken und Sterbenden, so Bettina Müller, habe lange ein Schattendasein im Gesundheitswesen und in der Gesellschaft geführt. Hauptgrund: Das Angebot sei für viele Menschen nicht ausreichend zugänglich oder zu wenig bekannt. „Trotz zahlreicher Verbesserungen haben wir immer noch Nachholbedarf im ambulanten und stationären Bereich und in strukturschwachen, ländlichen Regionen sowie bei der Versorgung schwerstkranker Kinder und Jugendlicher“, erklärte Bettina Müller. Es dürfe aber nicht sein, dass die Versorgungsqualität im palliativen Bereich davon abhängt, wo man lebt.

Mit dem neuen Gesetz werden die Strukturen vor allem in bisher unterversorgten Regionen ausgebaut. Bislang sei gerade für die kleineren kommunalen Krankenhäuser im ländlichen Raum das Vorhalten einer Palliativstation oftmals unrentabel und kaum zu stemmen. Bettina Müller: „Hier gibt es künftig die Möglichkeit zur Kooperation dieser Häuser mit multiprofessionellen sogenannten Palliativ Care Teams.“ Durch den gezielten Einsatz dieser Teams können dann auch kleine Krankenhäuser auf dem Land eine angemessene und qualitativ hochwertige palliative Versorgung sicherstellen.

Auch im Bereich der ambulanten Palliativversorgung sowie bei der Vernetzung der unterschiedlichen Angebote seien Verbesserungen vorgenommen worden. So könne zum Beispiel über Selektivverträge die palliative Versorgung auch dort sichergestellt, wo dies über SAPV-Verträge bisher nicht oder noch nicht möglich ist. Bettina Müller: „Für mich bleibt die Einbindung der Hausärzte in die Palliativversorgung unverzichtbar. Denn sie haben oft über Jahre hinweg einen intensiven und vertrauensvollen Kontakt – durch die durchgängige Betreuung kann dieser aufrechterhalten werden.“ Für die Abgeordnete sei dies besonders wichtig, denn es sollen mehr Menschen zu Hause versorgt werden, damit sie in vertrauter Umgebung sterben können.

Das Gesetz gebe letztlich aber nur den Rahmen vor, der dann auch vertraglich mit Leben zu erfüllen ist, so Müller weiter. Krankenkassen, Ärzte und andere Beteiligten seien nun aufgerufen, die Vorgaben des Gesetzes zügig, entschlossen und mit der gebotenen Kooperationsbereitschaft umzusetzen, damit die weißen Flecken in der Versorgungslandschaft auch tatsächlich verschwinden, betont die Abgeordnete. Auch müsse die Fachkräftesicherung in der Palliativversorgung Teil eine Gesamtstrategie für den zukünftigen Personalbedarf in der Pflege sein. Nur aus einem ausreichend großen Reservoir an Pflegekräften könne man auch künftig Spezialisten für die Palliativpflege rekrutieren.