
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag mit der Ersten Lesung die Beratung der Reform der Pflegeberufe begonnen. Damit nimmt die Koalition eine wichtige Weichenstellung zur Neuordnung der Ausbildung in den Berufen der Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen und der AltenpflegerInnen vor, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Müller, die In Berlin Fachberichterstatterin ihrer Fraktion für das Gesetzgebungsverfahren ist. Die Zusammenlegung der bislang getrennten Ausbildung in diesen Berufen diene der langfristigen Sicherung der Pflegequalität in den Krankenhäusern sowie bei den stationären und ambulanten Angeboten in der Altenpflege, deren Versorgungsbereiche aufgrund der demographischen Entwicklung immer weiter zusammenwachsen, erklärt die Abgeordnete. Die Pflegefachkräfte in den Krankenhäusern bräuchten zwingend bislang nicht vermittelte Kenntnisse in der Altenpflege, um die stetig zunehmende Gruppe hochbetagter Patientinnen und Patientinnen angemessen betreuen zu können. Umgekehrt sei in der stationären und ambulanten Altenpflege zunehmend Wissen aus der medizinischen Behandlungspflege nötig. Bettina Müller: Die dafür notwendige Neuordnung der Ausbildung ermöglicht es auch endlich, den unhaltbaren Zustand zu ändern, dass die Auszubildenden in der Altenpflege noch Schulgeld für ihre Ausbildung zahlen müssen.
Mit der neugeordneten Ausbildung werde den Fachkräften auch neue berufliche Perspektiven eröffnet. Damit erhalte man den Pflegeberuf in dem sich abzeichnenden Konkurrenzkampf mit anderen Branchen um Auszubildende attraktiv. Bettina Müller: Nicht zuletzt erwarten wir auch, dass die regional bislang dramatischen Vergütungsunterschiede zwischen der Krankenpflege und der Altenpflege nivelliert werden.
Befürchtungen, dass Spezialwissen verloren ginge und besondere Aspekte der vormals getrennten Ausbildungen unberücksichtigt blieben, seien unbegründet, erklärt die Abgeordnete weiter. Die Auszubildenden werden sich auch künftig für einen Schwerpunkt entscheiden, der innerhalb der generalistischen Ausbildung zu einer vertieften Vermittlung von Wissen aus den Bereichen der allgemeinen und der Kinderkrankenpflege führt.
Seit Vorlage des ersten Arbeitsentwurfs habe man im Austausch mit den Bundesländern und den Berufsverbänden bereits einige Änderungen vorgenommen. So werde zum Beispiel mindestens die Hälfte der praktischen Ausbildung auf den für die Vertiefung gewählten Bereich entfallen. Müller. In der Kinderkrankenpflege sind das sogar erheblich mehr Stunden, als nach der derzeit geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung im dritten Differenzierungsjahr der Ausbildung zur Kinderkrankenpflege vorgesehen sind. In der anstehenden parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfes werde man den Entwurf im Hinblick auf eine reibungslose zeitliche und praktische Umsetzung der Reform weiter überprüfen.