
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Müller ärgert sich über die Reaktion der Kassenärztlichen Vereinigung auf die Resolution zum kinderärztlichen Notdienst im Main-Kinzig-Kreis. KV-Sprecher Roth hatte darauf verwiesen, dass die KV sich an die Rahmenbedingen halten müsse und dass es nicht in jedem größeren Ort eine Bereitschaft geben könne. (GT, Ausgabe vom 3. Mai).
Diese gesetzlichen Rahmen sind der Sicherstellungsauftrag der KV im Sozialgesetzbuch V sowie das hessische Heilberufegesetz und die Notfalldienstsatzung der Ärztekammer Hessen, hält Bettina Müller dagegen. Darin sei die Verpflichtung der Kassenärzte zur Teilnahme am Notfalldienst enthalten. Wie genau der Notdienst dann aber umgesetzt werde, entscheide ebenso allein die KV wie über den Zuschnitt der Einzugskreise. Deren Radien seien gesetzlich keineswegs vorgeschrieben.
Natürlich müsse man eine Abwägung zwischen zumutbaren Entfernungen und den Kosten vornehmen, so Müller weiter. In eine Einzelfallprüfung müssten aber auch Faktoren wie die vor Ort schon verfügbaren Strukturen mit einbezogen werden, erklärt die SPD-Politikerin, die im Bundestag Mitglied im Ausschuss für Gesundheit ist. Bettina Müller: In Gelnhausen bietet sich der KV die Möglichkeit, den pädiatrischen Notdienst an die bestehende Kindernotfallambulanz des Krankenhausen anzudocken oder mit dem Krankhaus zu kooperieren. Genau für solche Fälle habe der Bund im letzten Jahr mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und dem Krankenhausstrukturgesetz schließlich die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Neben der ortsnähren Versorgung im Notfall ergebe sich durch das Einbeziehen vorhandener Einrichtungen sogar Optimierungspotential.
Hier müsse die KV auch einmal über den Tellerrand hinausschauen und ihre Planung anpassen, fordert Müller. Statt eines reinen Nebeneinanders oder dem sturen Festhalten der KV am Schema F müsse mehr auf die Verzahnung der Angebote geachtet werden. Bettina Müller: Davon profitieren am Ende die Eltern der kranken Kinder, das Krankenhaus und auch die KV selber.