Bettina Müller (SPD): Keine Arzneimittelforschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen – Abgeordnete stimmt gegen Gesetz

Die SPD-Abgeordnete Bettina Müller wird im Bundestag gegen eine Liberalisierung der Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen stimmen. Eine vom Gesundheitsministerium auf den Weg gebrachte Änderung des Arzneimittelgesetzes, die eine solche Forschung erlauben sollte, steht am Freitag im Bundestag endgültig zur Verabschiedung an. Die Abstimmung ist wegen der ethischen Fragestellungen über die Fraktionsgrenzen hinweg freigegeben worden. Zu dem in der Öffentlichkeit und im Bundestag lange umstrittenen Gesetz hatte es zuvor schon am Mittwoch eine Abstimmung über drei Änderungsanträge zu dem Aspekt der Arzneimittelforschung gegeben. Bettina Müller hat dabei einen Antrag unterstützt, der die Forschung weiterhin verbieten wollte.

„Ich bedaure, dass der von Abgeordnetenkollegen aller Fraktionen eingebrachte Änderungsantrag am Ende keine Mehrheit fand“, erklärt die SPD-Abgeordnete. “Ich kann daher dem Gesetz als Ganzes, auch wenn die anderen Punkte völlig unstrittig sind, nicht zustimmen.“

In der Debatte um die Änderungsanträge hatten sich die Abgeordneten durchgesetzt, die Forschungs- und Medikamentenstudien unter anderem an demenzkranken Patienten zulassen wollen. Hintergrund sind Forderungen der Pharmaforschung, die für die Entwicklung von Arzneimitteln zur Behandlung von Demenzerkrankungen auch Testreihen an bereits erkrankten Probanden für notwendig halten. Aus rechtlichen Gründen war dies bislang nicht möglich, da die Einwilligung zur Teilnahme an den Arzneimittelstudien bei Demenzkranken nicht eingeholt werden kann. Die Neuregelung sieht nun vor, dass eine solche Einwilligung freiwillig und im Voraus möglich ist.

Nach einer verpflichtenden ärztlichen Beratung können Menschen künftig eine Verfügung unterzeichnen, wonach sie bereit sind, zu einem späteren Zeitpunkt an Studien teilzunehmen – auch wenn sie selber dann nicht mehr einwilligungsfähig sind. Forschung an Demenzkranken, die zuvor keine Verfügung erlassen haben, bleibt aber auch weiterhin ausgeschlossen.

„Es bestand kein Bedarf, das geltende Verbot einer solchen Forschung aufzuweichen. Daran hätte weiter festgehalten werden müssen“, erläutert Bettina Müller ihre Haltung. Zwischen Abgabe der Verfügung und einer späteren Demenzerkrankung könnten Jahre liegen, in denen sich die Haltung des Patienten als auch die Studienlage in der Forschung verändert haben. Auch sei es keineswegs erwiesen, dass Forschungsergebnisse an nicht erkrankten Probanden nicht doch nutzbar sind. „Für mich sind die bisherigen Schutzstandards daher wichtig, an ihnen hätte nicht gerüttelt werden dürfen“, erklärt die Sozialdemokratin.