Bettina Müller (SPD): Teilhabegesetz kommt mit zahlreichen Verbesserungen

Der Bundestag hat am Donnerstag das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz werden die Leistungen für Menschen mit Behinderungen neu geregelt. „Der Gesetzentwurf wurde wegen der Befürchtungen von Verbänden und Betroffenen noch verändert. Mit dem heute verabschiedeten Teilhabegesetz stellen wir endgültig klar, dass der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt werden soll“, erklärt die SPD-Bundestagabgeordnete Bettina Müller. So blieben unter anderem die derzeitigen Zugangsregelungen bis zum Jahr 2023 in Kraft und werden erst nach einer wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung neu gefasst.

„Auch die Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege bleiben weiterhin gleichrangig nebeneinander stehen“, so Müller. Einen Vorrang der Pflege werde es nicht geben. „Damit räumen wir die große Sorge aus, es könnte durch das neue Gesetz zu einer systematische Verschiebung von Teilhabeleistungen in die Pflege kommen“, erläutert die Abgeordnete.

Auch das Wunsch- und Wahlrecht sei gegenüber dem Gesetzentwurf weiter gestärkt worden. Wünsche zur Wohnform und damit verbundenen Assistenzleistungen im Bereich der persönlichen Lebensgestaltung werden besser berücksichtigt. Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen hat außerdem Vorrang, wenn Betroffene dies wünschen.

Mit dem Teilhabegesetz werde die heutige Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst, so Müller weiter. Erwerbstätige Leistungsbezieher können so künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Der Schonbetrag wird sich bereits im kommenden Jahr auf 27.600 Euro verzehnfachen und im Jahr 2020 weiter auf rund 50.000 Euro ansteigen. Für Bezieher von Leistungen der Sozialhilfe wäre es laut dem ursprünglichen Entwurf bei den jetzigen Grenzen geblieben.

Bettina Müller: „Ich freue mich, dass wir im parlamentarischen Verfahren noch nachgebessert haben. Es ist uns gelungen, auch den Vermögensfreibetrag für Menschen, die Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro anzuheben und damit auch die finanziellen Spielräume von vielen Werkstattbeschäftigten oder Beziehern von Blindenhilfe zu auszuweiten. Zudem konnten wir eine Verdopplung des Arbeitsförderungsgeldes für Werkstattbeschäftigte auf 52 Euro erreichen.“