
Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Hebammen können auch künftig eine akademische Ausbildung absolvieren. Der Bundestag hat dazu am Donnerstag die Verlängerung einer gesetzlichen Regelung beschlossen, die eine seit 2010 mögliche modellhafte Erprobung der Ausbildung an einer Hochschule oder Fachhochschule um vier weitere Jahre verlängert. Der Modellversuch wäre sonst im nächsten Jahr ausgelaufen.
Ich freue mich, dass es mit der akademischen Ausbildung nun weitergeht, erklärt dazu die Bundestagsabgeordnete Bettina Müller und verweist darauf, dass mit Frankfurt, Idstein und Fulda auch Modellstudiengänge in Hessen betroffen sind. Die SPD-Politikerin ist im Bundestag als zuständige Fachberichterstatterin mit der Weiterentwicklung der Gesundheitsfachberufe befasst.
Eigentlich hätte Müller die akademische Ausbildung gerne schon jetzt als Regelausbildung neben der traditionellen schulischen Ausbildung eingeführt: Die Ergebnisse der bereits eingerichteten Modellstudiengänge waren nämlich durchweg positiv. Das Bundesgesundheitsministerium hätte aber zunächst eine weitergehende Erprobung gewollt, bevor eine endgültige Entscheidung über die Regelausbildung fällt. Bettina Müller. Hier hätte ich mir etwas mehr Mut gewünscht. Immerhin sei es der SPD-Politikerin aber gelungen, die ursprünglich auf zehn Jahre vorgesehene Verlängerung im Gesetzgebungsverfahren auf vier Jahr zu drücken. Zehn weitere Jahre Erprobung hätten kaum zusätzlichen Erkenntnisgewinn gebracht und die längst überfällige Verbesserung der Ausbildung auf die lange Bank geschoben, erläutert Müller.
Die Möglichkeit der hochschulischen Ausbildung sei aber wichtig, um die Therapeutenberufe auch im Verhältnis zu anderen Branchen für den Berufsnachwuchs auf Dauer attraktiv zu halten. Zudem müssten die Berufe auch qualitativ weiterentwickelt werden, um künftig weitere Aufgaben zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung im ländlichen Raum übernehmen zu können. Müller nennt als Beispiel die sogenannte Blankoverordnung, die derzeit im Rahmen des Heil- und Hilfsmittelstärkungsgesetzes beraten werde. Dabei bestimme nicht mehr der verordnende Arzt, welche Therapie der Therapeut anzuwenden hat. Das würden Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten dann selbstständig festlegen. Langfristig, so Müller, müsse man aber zum sogenannten Direktzugang kommen, bei dem die Patienten die Therapeuten unmittelbar aufsuchen. Die dafür notwendige Weiterentwicklung der Berufsgesetze müsse man dann rechtzeitig vor Auslaufen der verlängerten Modellversuche angehen. Auch deshalb wäre eine Verlängerung der Modellversuche um zehn Jahr das falsche Signal gewesen.