Vor dem Gesetz sind Frauen und Männer zwar gleich, aber noch lange nicht vor ihren Arbeitgebern. Noch immer verdienen Frauen für die gleiche Arbeit weniger, als ihre männlichen Kollegen, ärgert sich die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Müller. Anlässlich des heutigen Internationalen Frauentages verspricht sie, die SPD werde gegen diese Ungerechtigkeit angehen.
Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit das klingt logisch, aber die gelebte Praxis in Deutschland ist von dieser Logik noch weit entfernt, meint Bettina Müller. Wie die Politikerin ausführt, liegen die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne von Frauen um 21 Prozent niedriger als die von Männern. Das ist ungerecht und beschämend, empört sie sich. Für die Sozialdemokratin steht fest: Da es ganz offenkundig und belegbar kein Einsehen in Logik oder Gerechtigkeit gibt, braucht es eben gesetzliche Maßnahmen, um die Lohnlücke zu schließen.
Ein wichtiges Signal verspricht sich Bettina Müller vom Entgelttransparenzgesetz, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Der Gesetzentwurf, den Manuela Schwesig nach harten Verhandlungen im Koalitionsausschuss vorgelegt habe, werde jetzt im Parlament beraten.
Vorgesehen ist Folgendes: In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten soll ein individueller Auskunftsanspruch eingeführt werden. Damit erhielten bis zu 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen, die einer gleichen oder gleichwertigen Tätigkeit nachgehen, bezahlt werden. Ebenso sollen private Arbeitgeber mit über 500 Beschäftigten zukünftig dazu aufgefordert werden, regelmäßig ihre Löhne auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit im Betrieb zu überprüfen. Lageberichtspflichtige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssten zudem künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.
Bettina Müller weiß um die Rückendeckung der Bürgerinnen und Bürger: Über 80 Prozent der Bevölkerung finden den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern empörend und ungerecht. Transparenz in den Unternehmen herzustellen sei eine Grundvoraussetzung für die Bekämpfung von Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts. Denn viele Frauen (und auch Männer) wüssten nicht, dass sie schlechter bezahlt werden als ihre Kollegen beziehungsweise ihre Kolleginnen, führt Bettina Müller aus Sie mit einem individuellen Auskunftsrecht auszustatten und die Unternehmen durch dieses Gesetz in die Pflicht zu nehmen, ist ein wichtiges Signal und ein gelungener Auftakt für weitere gesetzliche Initiativen in der nächsten Legislaturperiode.