Drei Oppositions-Fraktionen bringen ihre Gesetzentwürfe diese Woche ein. Die SPD-Bundestagsfraktion hat einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet, der die Streichung von Paragraph 219a Strafgesetzbuch vorsieht.
Wir haben gesetzgeberischen Handlungsbedarf, weil die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel gezeigt hat, dass Rechtsunsicherheit besteht, inwieweit § 219a, der eigentlich nur Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, auch bloße sachliche Informationen durch Ärztinnen und Ärzte über Schwangerschaftsabbrüche erfasst. Im Bundestag gibt es bisher keine Mehrheit für eine Streichung, wir werden aber weiter dafür werben.
Wir bringen unseren Gesetzentwurf nicht ein, da wir weiter auf Gespräche mit CDU/CSU, Grünen, Linken und FDP setzen, um fraktionsübergreifend eine Lösung zu erarbeiten, die im Deutschen Bundestag eine Mehrheit findet.
Klar ist, dass wir eine Konkretisierung brauchen. Wir müssen sicherstellen, dass Frauen sich objektiv über Schwangerschaftsabbrüche informieren können und Ärzte sich dadurch nicht strafbar machen. Denkbar wäre eine Kompromisslösung, nach der § 219a StGB nicht gestrichen wird, wir aber durch eine gesetzliche Klarstellung die Rechtsunsicherheit für Ärzte und Ärztinnen beseitigen und das Recht auf sachliche Information über Schwangerschaftsabbrüche für betroffene Frauen gewährleisten.
Wichtig ist zu wissen: Das generelle Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche und reißerische Werbung für Schwangerschaftsabbrüche bleibt unabhängig von einer Streichung von § 219a StGB weiter durch das ärztliche Berufsrecht verboten.
Möglicherweise gehen wir am Ende den Weg über Gruppenanträge, weil diese Frage für uns eine Gewissensfrage ist.