Bettina Müller (SPD): „Bares Geld für gesetzlich Krankenversicherte“

Gerechte Finanzierung der Krankenkassenbeiträge – Parität kommt

„Mit der Wiedereinführung der Parität werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen um rund 5 Milliarden Euro entlastet. Die Arbeitgeber werden an künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen gleichermaßen beteiligt“, sagt die Gesundheitspolitikerin Bettina Müller.

Der Bundestag hat heute das GKV-Versicherentlastungsgesetz verabschiedet. Damit löst die SPD ein Versprechen ein, das sie ihren Wählerinnen und Wählern gegeben hat.  Ab 2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Das gilt auch für den Zusatzbeitrag.

Entlastung für Selbständige in der GKV

In den Verhandlungen zu dem Gesetz ist es der SPD auch gelungen, Verbesserungen für Selbständige zu erwirken.  „Die Bemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbständige wird ab kommenden Jahr abgesenkt. Selbständige mit geringen Einnahmen müssen zukünftig nur noch halb so hohe Krankenkassenbeiträge zahlen wie bisher.“ Auch die überhöhten Beiträge, die Selbständige in der GKV während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld bislang zahlen mussten, haben wir endlich angepasst. Für Bettina Müller sind das „sozialpolitische Erfolge, die sich finanziell bemerkbar machen werden“.

Bessere Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

Und: „In harten Verhandlungen mit der Union konnten wir Verbesserungen für die Absicherung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit wurden auf den Weg erreichen“,  erklärt Bettina Müller. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die seit dem 15. März 2012 ausgeschieden und älter als 55 Jahre sind, können übergangsweise in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Anders als die SPD waren CDU/CSU nicht dazu bereit, den zukünftig freiwillig gesetzlich versicherten Soldatinnen und Soldaten auf Zeit auch den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu eröffnen. Dazu wäre die Anerkennung der Dienstzeit als Vorversicherungszeit notwendig gewesen.

„Wir Sozialdemokraten fordern, dass diese Frage im Rahmen des Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr noch einmal beraten wird“, erklärt Bettina Müller.