Von der Uni in den Kreißsaal

Bettina Müller, Bundestagsabgeordnete, SPD

Bettina Müller: Ausbildung der Hebammen wird neu geregelt

Der Bundestag hat am Donnerstabend den Weg für die Reform der Hebammenausbildung frei gemacht. Mit dem Gesetz, dem der Bundesrat noch zustimmen muss, wird vollständig von der schulischen auf die hochschulische Ausbildung umgestellt.

„Es wird ein duales Studium eingeführt, das zu gleichen Teilen an der Hochschule und berufspraktisch an Krankenhäusern absolviert wird“, erklärt die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Müller, die das Gesetz als Fachberichterstatterin der SPD mit verhandelt hat. Die Krankenhäuser bleiben Träger der Ausbildung und zahlen auch weiterhin eine Ausbildungsvergütung. Der berufspraktische Teil macht mit 2.200 Stunden die Hälfte der Ausbildung aus. Die Praxisanleitung, so Müller weiter, werde erstmals gesetzlich geregelt und umfasst 25 Prozent der Stunden. Auch Praxiseinsätze bei freiberuflichen Hebammen oder in Geburtshäusern stellen sicher, dass die Berufspraxis neben dem Studium nicht zu kurz kommt.

Für die bisherigen Hebammenschulen gibt es einen zehnjährigen Bestandsschutz, erklärt Bettina Müller. Im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen können die Schulen noch bis 2030 Aufgaben der Hochschulen übernehmen. „Lehrpersonal, das nicht an die Hochschule wechseln kann oder will, hat damit eine Perspektive“, betont die Abgeordnete. Die hochschulische Ausbildung der Hebammen in Form eines dualen Bachelor-Studiengangs kann bereits ab 2020 angeboten werden. Spätestens ab 2023 muss die Umstellung dann abgeschlossen sein.  In der Übergangszeit kann weiterhin die alt-rechtliche Ausbildung begonnen und bis 2027 abgeschlossen werden.

Müller: „Die SPD hat im parlamentarischen Verfahren noch eine Reihe von Nachbesserungen erreichen können.“ So wurde die Übergangsfrist um ein Jahr verlängert, um den für das Hochschulrecht zuständigen Bundesländern mehr Zeit zu geben, ausreichend Studiengänge und Studienplätze bereitzustellen. „Die Umstellung darf schließlich nicht dazu führen, dass Ausbildungsplätze für die dringend benötigten Hebammen wegfallen“, erläutert die SPD-Politiker. Zudem sei erreicht worden, dass neben Fachkräften aus der allgemeinen Krankenpflege auch Kinderkrankenpflegerinnen und – pfleger die Zugangsberechtigung zum Hebammenstudium erhalten. Damit steht der Hebammenberuf auch weiterhin Interessentinnen und Interessenten mit mittlerem Bildungsabschuss offen. Über eine zuvor abgeschlossene Pflegehelferausbildung können sich sogar Hauptschulabsolventen den Weg bis zum Studium ebnen, lobt Bettina Müller die erreichte Durchlässigkeit.

Mit der Reform werde die Hebammenausbildung moderner und attraktiver gestaltet, der Beruf zukunftsfest gemacht. „Das ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der geburtshilflichen Versorgung“, so die SPD-Politiker abschließend.