Am Montag hat im Hessischen Landtag eine Anhörung zu einem umfassenden Neuentwurf der SPD-Fraktion zum Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) stattgefunden.
Die vergabepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Elke Barth, erklärte dazu am Montag in Wiesbaden: „Eine abermalige komplette Neuregelung des Gesetzes ist ein ambitioniertes Vorhaben – das ist uns klar. Aber die Anhörung hat uns darin bestätigt, dass Tariftreue im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nur auf dem Papier bestehen darf, sondern deren Einhaltung auch kontrollierbar sein muss. Arbeitnehmerschutz und faire auskömmliche Löhne spielen bei der derzeitigen Ausgestaltung des HVTG keine Rolle und Aufträge werden nach wie vor meistens an jene Bieter vergeben, die den niedrigsten Preis ausweisen. Leider scheint Schwarzgrün nach wie vor kein Interesse daran zu haben, an dieser unhaltbaren Situation etwas zu ändern.“
Im bundesweiten Vergleich seien im Bau die tatsächlich gezahlten Löhne in Hessen seit Jahren auffallend niedrig, obwohl Hessen kein Niedriglohnstandort sei. „Wenn 50% aller Arbeitnehmer auf einer Baustelle nur in Teilzeit angemeldet sind, dann liegt die Vermutung nahe, dass hier um Lohn und auch um Sozialabgaben betrogen wird. Das Land muss ein Interesse haben, diese Zustände abzustellen“, erklärte Barth. Deshalb hatte die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem die Kontrollen stärker und teils neu regeln sollte, u.a. durch die Einrichtung einer Prüfbehörde, die auf Ebene der drei Regierungspräsidien angesiedelt werden soll. Nicht nur in den Stellungnahmen der Gewerkschaften und der Beratungsstelle „Faire Mobilität“, sondern auch in denen des Hessischen Landkreistags, des Hessischen Städtetags und der Ingenieurskammer wurde dieser Vorschlag positiv bewertet.
Zur besseren Prüfung eingehender Angebote haben die Ingenieurskammer sowie der Landesfachgruppenleiter Fliesen und Naturstein im Verband Baugewerblicher Unternehmen Hessen die Erstellung von Vergabedienstanweisungen oder Checklisten angeregt. „Auch das halten wir für einen sinnvollen Vorschlag, um die Beurteilung von Angeboten für die Kommunen einfacher zu handhaben“, sagte Barth. Auch die Begrenzung der Subunternehmerketten, die sich in den letzten Jahren immer mehr zu einem Instrument der Verschleierung entwickelt haben, sodass Gesetzesvergehen an Arbeitnehmern durch unübersichtliche Firmenstrukturen kaum noch zu ahnden waren, wurde in einigen Stellungnahmen wie in jener der Beratungsstelle „Faire Mobilität“ sowie des Landkreistags positiv beurteilt. Insgesamt, so Barth, sei an zahlreichen Stellen der Anhörung der Wunsch nach Korrekturen deutlich geworden.