Gesetzesinitiativen 2016

Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften – Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)

Darum geht es:

    • Stärkung der Pflegeberatung in den Kommunen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten dadurch eine Beratung aus einer Hand.
    • Verschärfung der Kontrollen, um Pflegebedürftige, ihre Familien und die Pflegekräfte besser vor betrügerischen Pflegediensten zu schützen

 

 

Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)

verabschiedet im November 2016

Darum geht es:

    • Neuausrichtung des Vergütungssystems für psychiatrische und psychosomatische Leistungen. Statt fester Preise gibt es künftig krankenhausindividuelle Budgets. Die Budgets der einzelnen Krankenhäuser werden unter Berücksichtigung  von leistungsbezogenen strukturellen Besonderheiten vereinbart, statt einheitlicher Preise auf Landesebene. Die Vergütung soll sich zudem stärker an Leitlinien, der Einhaltung von Personalstandards und den Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) orientieren.

 

 

Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters (Transplantationsregistergesetz – TxRegG)

verabschiedet Juli 2016

Darum geht es:

    • Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb eines bundesweiten Transplantationsregisters geschaffen. In dem Register sollen die transplantationsmedizinischen Daten zusammengeführt werden.

 

 

Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (NpSG)

verabschiedet Oktober 2016

Darum geht es: 

    • Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und des Einzelnen, insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, vor den häufig unkalkulierbaren und schwerwiegenden Gefahren, die mit dem Konsum von NPS verbunden sind.

 

 

Viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (4. AMG-Änderungsgesetz)

verabschiedet November 2016

Darum geht es:

    • Mit dem Gesetz werden Anpassungen im Arzneimittelgesetz (AMG) vorgenommen, die durch die Verordnung (EU) Nr. 536/2014 über klinische Prüfung mit Humanarzneimitteln erforderliche geworden sind.