Gesetzesinitiativen 2017

Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften

verabschiedet Januar 2017

Darum geht es:

    • Schwerwiegend erkrankten Patientinnen und Patienten, die keine Therapiealternative haben, können nach entsprechender Indikationsstellung durch den Arzt Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten. Eine Cannabisagentur garantiert Sicherheit, Qualität und Kontrolle der Präparate.

 

 

GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz

verabschiedet Januar 2017

Darum geht es:

    • Nach skandalträchtigen Alleingängen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) werden die Durchgriffsrechte in der gesamten gesundheitlichen Selbstverwaltung erweitert. Das Gesetz beinhaltet Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung, die internen Transparenzpflichten sowie Kontrollmechanismen.

 

 

Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG)

verabschiedet Februar 2017

Darum geht es: 

    • Bei Ausschreibung der Hilfsmittel durch die Kassen sollen künftig nicht nur der Preis oder die Kosten sondern auch Qualitätsaspekte eine Rolle spielen.
    • Qualität der Hilfsmittelversorgung soll stärker überwacht werden, um zu gewährleisten, dass die im Hilfsmittelverzeichnis und den Versorgungsverträgen enthaltenen Anforderungen an die Produkte und die mit ihnen verbundenen Leistungen umgesetzt werden.
    • Mehr Wahlmöglichkeiten und Informationsangebote für Versicherte bei Hilfsmitteln.
    • Heilmittelerbringer (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen, Logopäden) können höhere Vergütungen aushandeln, weil Deckung durch die Grundlohnsumme für drei Jahre wegfällt.
    • Die Erhöhung muss auch an angestellte Therapeuten weitergegeben werden.
    • Einführung eines Modellversuchs zur Blankoverordnung.

 

 

Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AMSVG)

verabschiedet März 2017

Darum geht es: 

    • Verlängerung des Preismoratoriums bis 2022 hält Arzneimittelpreise auf dem Niveau des Sommers 2009.
    • Künftig sollen die Besonderheiten von Kinderarzneimitteln bei der Nutzenbewertung stärker berücksichtigt werden.
    • Für Antibiotika wird die Resistenzsituation bei der Nutzenbewertung mit einbezogen.
    • Im Fall von neuen Forschungsergebnissen wird die Wartefrist für eine erneute Bewertung des Zusatznutzens verkürzt.
    • Ärzte sollen über die Arztsoftware besser über die Ergebnisse der Nutzenbewertung informiert werden.
    • Bei Arzneimitteln zur Krebsbehandlung (Zytostatika) entfällt die Ausschreibungsmöglichkeit der Krankenkassen. Das soll die Versorgungssicherheit vor Ort erhöhen. Bislang können Kassen die Herstellung und Lieferung der kostspieligen Zytostatika mit Hilfe von Ausschreibungen an jene Apotheken mit dem günstigsten Preis vergeben.
    • Zugleich werden Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmafirmen für Zytostatika ermöglicht und die Verhandlungsmöglichkeiten über die sogenannte Hilfstaxe für Apotheker erweitert.
    • Auch die Impfstoff-Ausschreibungen fallen künftig weg.
    • Um Lieferengpässe zu vermeiden, erhalten die zuständigen Bundesbehörden die Möglichkeit, von den Arzneimittelherstellern Informationen über die Absatzmenge und das Verschreibungsvolumen einzufordern.

 

 

Pflegeberufereformgesetz

verabschiedet Juli 2017

Zusammenlegung der beiden Ausbildungsberufe in der Krankenpflege und Altenpflege zu einer einheitlichen, generalistischen Ausbildung auf Grundlage des Beschlusses der Bund-Länder AG von 2012.

Darum geht es: 

    • Die neue Berufsbezeichnung lautet „Pflegefachfrau und Pflegefachmann“.
    • Es gibt eine 3-jährige generalistische Ausbildung in der Krankenpflege. Im dritten Ausbildungsjahr kann für eine Übergangszeit von 6 Jahren auch der alte Abschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege gewählt werden.
    • Ausbildung kann schulisch erfolgen (mittlerer Bildungsabschluss) oder akademisch (Abitur).
    • Die akademisch ausgebildeten Kräfte haben zusätzliche Ausbildungsinhalte, um Leitungsfunktionen übernehmen zu können und für Delegation/Substitution ärztlicher Leistungen.
    • Die Ausbildung wird kostenlos. Es gibt eine Ausbildungsvergütung.
    • Finanzierung über einen Ausgleichfonds auf Länderebene, in den Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Länder, Pflegeversicherung einzahlen.
    • Auf Landesebene werden Umlagebeträge ermittelt, die die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen auf die Vergütungspositionen aufschlagen (wie bislang schon in der GKV).
    • Einrichtungen, die ausbilden, erhalten Ausgleichszuweisungen aus dem Fonds.

 

 

Blut- und Gewebegesetz (Omnibus)

verabschiedet Juli 2017

Darum geht es: 

    • Das Gesetz enthält fachlich und rechtlich notwendige Änderungen der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und der Vorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) wie Gen- oder Zelltherapeutika. Die Vorschriften werden an die aktuellen wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen angepasst.

 

 

Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten (Omnibus)

verabschiedet Juli 2017

Darum geht es:

Verbesserung der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten durch:

    • datenschutzkonformes elektronisches Melde- und Informationssystem für übertragbare Krankheiten als Instrument zur rascheren Bekämpfung und zur Verhütung von Infektionskrankheiten.
    • Beschleunigung der Bekämpfungsmaßnahmen durch verbesserten Informationsaustausch infolge einer elektronischen Verarbeitung der Informationen.
    • weitere Änderung des IfSG und mit dem Infektionsschutz zusammenhängender Bestimmungen anderer Gesetze.