Gesetzesinitiativen 2018

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (PflAPrV)

verabschiedet im Juni 2018

Darum geht es:

    • Konkretisierung der Ausbildungsinhalte des Pflegeberufegesetzes aus der 18. Wahlperiode.

 

 

GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG)

verabschiedet Oktober 2018

Darum geht es:

    • Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden wieder komplett paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. Rentnern und Rentenversicherung getragen.
    • Selbstständige mit geringem Einkommen werden erheblich entlastet und Beitragsschulden abgebaut.

 

 

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)

verabschiedet November 2018

Darum geht es:

Mit dem Gesetz werden spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht.

    • Um die Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus zu verbessern, wird zukünftig jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig refinanziert. Für die zusätzlichen Mittel gilt anders als bisher keine Obergrenze und der Eigenanteil der Krankenhäuser von 10 Prozent entfällt.
    • Pflegepersonalkosten werden ab 2020 unabhängig von den Fallpauschalen vergütet.
    • Tarifsteigerungen werden voll refinanziert.
    • Ausbildungsvergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe werden im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Abzüge für die Wertschöpfung entfallen.
    • Krankenhäuser können Maßnahmen zur Verbesserung von Pflege, Familie und Beruf vereinbaren. Die erforderlichen Aufwendungen hierfür können Krankenhäuser hälftig für einen Zeitraum von sechs Jahren aus Mitteln der Kostenträger decken.
    • Für bedarfsnotwendige kleine Krankenhäuser in ländlichen Gebieten werden aus dem Pflegezuschlag ab dem Jahr 2020 insgesamt rund 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Versorgung im ländlichen Raum zu verbessern.
    • Pflegepersonaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche in Krankenhäusern werden ausgeweitet.
    • Um die Länder bei der Anpassung der Krankenhausstrukturen zu unterstützen, wird der in der letzten Legislaturperiode gebildete Krankenhausstrukturfonds fortgesetzt und auf 1 Milliarde Euro jährlich ausgebaut.
    • Aus Mitteln des Krankenhausstrukturfonds wird auch der Einsatz digitaler Anwendungen gefördert, die zu strukturellen Verbesserung der stationären Versorgung führen, wie etwa der telemedizinischen Vernetzung von Krankenhäusern, sowie die Schaffung neuer Ausbildungskapazitäten für Pflegepersonal
    • Finanzierung von 13000 zusätzlichen Pflegekräften über die GKV